Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Als ich neulich um die Ecke in die Küche kam lief mal wieder Deutschlandfunk Nova. Was höre ich da?
In der Schweiz gab es eine Volksabstimmung. Es ging darum, dass Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung nicht mehr straffrei diskriminiert werden dürfen. Sie bekam eine große Mehrheit.
Sofort wurde in Deutschland nachgeschaut und festgestellt, dass das in Deutschland im Grundgesetz so nicht drin steht, wie der werte Leser sich oben überzeugen kann. Die Deutschen Menschen müssen da sofort was nachholen.
Das ist interessant zu hören.
Und man sieht mal wieder die katzische geistige Unterlegenheit. Dachte ich doch, es wäre grundsätzlich verboten, andere Menschen zu benachteiligen. Aber was ich natürlich als DDR-Katze nicht bedacht habe: In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist schließlich alles erlaubt, was nicht verboten ist. In der DDR war alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt war, das steckt da wohl irgendwie noch drin.
Wir können also im Grundgesetz genau nachlesen, weshalb man jemand nicht diskriminieren bzw. benachteiligen darf, nunja, alle diese Dinge nebst sexueller Orientierung wären mir sowieso nicht in den Sinn gekommen.
Aber wenn ich jetzt ein Mensch wäre, könnte man da nicht in gewisse Versuchung kommen, wenn man einen dazu passenden Charakter hat?
Ist also Diskriminierung wegen schlechtem Musikgeschmack erlaubt, da sie nicht verboten ist?
Sehr verlockend. Vielleicht wäre sie das, aber in der Wirklichkeit ist genau das Gegenteil ist der Fall. Bad Sheeran und die Justins haben mehr Klicks in Youtube als physikalisch überhaupt möglich sind, wenn man die Weltbevölkerung und Youtuberegeln in Betracht zieht. So wird gute Musik in den Suchmaschinen einfach weggedrückt. Bei anderen verschwinden Klicks über Nacht unerklärlicherweise. Und Alexa bietet einem noch rotzfrech die neueste Musik von Ed Sheeran an, wenn man sie bittet, alles von ihm aus dem Internet zu löschen.
Benachteiligung wegen anderer Meinungen ist ebenfalls nicht erwähnt.
Zumindest wenn es keine politische ist. Wenn einer behauptet, Elektroautos wären umweltfreundlich, und erzählt, sie hätten einen Wirkungsgrad von 90%, um wirklich fortschrittliche Technologien* kaputt zu reden, sollte man ihn der Umwelt zuliebe vielleicht doch etwas in seiner Meinungsfreiheit benachteiligen. Weil: Solange ein grosser Teil des Stroms aus Kohle und Gas mit maximal vielleicht 45% Wirkungsgrad erzeugt wird, der dann umständlich in eine Batterie gepumpt wird und wohl kaum da 100%ig wieder rauskommt, kann man nur mit viel mathematisch freidenkender Fantasie von 90% reden.
Wenn beispielsweise ein E-Auto im Winter nur die halbe Strecke schafft, dann sind schon mal 50% der Energie verschwunden.
Das wäre aber dann vielleicht auch Benachteiligung wegen chronischer Dummheit, die auch nicht verboten ist. Oder wegen Amtsmissbrauch, wo die Benachteiligung dann schon wieder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Fragt man Siri, die immer weiss wo man gerade ist, etwas über das Halle, in dem man gerade ist, so bezieht sich die Antwort schon mal auf irgendein Halle, das gerade mal ein Zehntel der Einwohner hat, allerdings im goldenen Westen liegt. Dann ist das sicherlich nur ein Bug, keinesfalls Benachteiligung wegen der Herkunft.